Rechtliche Anforderungen Gastronomie Österreich

Compliance-Übersicht für AZG, ARG, KV Hotel-/Gastgewerbe, KJBG, MSchG, DSGVO und BAO. Diese Übersicht ist die Grundlage der Validierungen in der App (lib/azg.tspruefeAzg()).

1. Arbeitszeit (AZG)

Normalarbeitszeit8 h / Tag · 40 h / Woche
Tageshöchstarbeitszeit12 h (mit Zustimmung Arbeitnehmer:in über 10 h)
Wochenhöchstarbeitszeit60 h (mit Zustimmung über 50 h)
Durchrechnungszeitraum26 Wochen rollierend – Schnitt ≤ 48 h / Woche (KV Hotel-/Gastgewerbe ab 1.11.2024)
Aufzeichnungspflicht§ 26 AZG: täglich Beginn, Ende, Pausen; Aufbewahrung 3 Jahre, bei Strafe bis € 1.815 je Arbeitnehmer:in

12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche sind nur die Obergrenze der Höchstarbeitszeit. Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 h / Tag, alles darüber sind Überstunden.

2. Ruhepausen (§ 11 AZG)

Pause nach 6 h Arbeitmin. 30 min – verpflichtend
Teilung möglich2 × 15 min oder 3 × 10 min (mit Betriebsrat-Zustimmung)
Verkürzung auf 15 minnur per Betriebsvereinbarung
Ruhepause = Arbeitszeit?Nein – außer KV regelt anderes
Kurzpausen Nachtarbeit10 min pro Nacht, zählen als Arbeitszeit

3. Tägliche Ruhezeit (§ 12 AZG)

Allgemein11 h ununterbrochen zwischen 2 Diensten
Hotel-/Gastgewerbe (KV)verkürzbar auf 10 h
Geteilte Dienste (Küche/Service)verkürzbar auf 8 h, Ausgleich innerhalb 4 Wochen
Geteilter Dienst definiert alsUnterbrechung der Tagesarbeitszeit ≥ 3 h
SaisonbetriebeAusgleich nach Möglichkeit in der Saison, spätestens nach Saisonende
Jugendliche (< 18)min. 12 h – keine Verkürzung zulässig!

Bei Verkürzung auf 8 h dürfen Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeitaufzeichnungen nicht selbst führen (§ 26 Abs. 2a AZG). Diese App erfüllt die Anforderung durch zentrale, manipulationssichere Aufzeichnung mit GPS.

4. Wochenend- & Feiertagsruhe (§§ 3, 4, 7 ARG)

Wochenruhemin. 36 h zusammenhängend (inkl. Sonntag oder eines anderen Wochentags)
Ausnahme GastronomieSonntagsarbeit zulässig – Ersatzruhe in folgender Woche verpflichtend
Feiertagegleichgestellt der Sonntagsruhe – Ersatzruhe oder Feiertagsentgelt
13 Feiertage in Österreich1.1., 6.1., Ostermontag, 1.5., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15.8., 26.10., 1.11., 8.12., 25.12., 26.12.

5. Überstunden (§§ 6–10 AZG, KV)

DefinitionArbeitszeit über Normalarbeitszeit (8 h/Tag, 40 h/Woche)
Anordnungdurch Arbeitgeber – Mitarbeiter:in kann ab 10. Stunde widersprechen
Überstundenzuschlag50 % (KV Hotel-/Gastgewerbe)
Sonntags-/Feiertags-Überstunden100 % Zuschlag
Nachtarbeit-ZuschlagKV regelt – meist 50 % zwischen 20:00 und 06:00
Verfallsfristbinnen 4 Monaten geltend zu machen (KV)
Zeitausgleich möglich?Ja – mit gleichem Zuschlag in Zeit

6. Kollektivvertrag Hotel- & Gastgewerbe

Gültig ab1.11.2024 (Lohngruppen, Lohnordnung ab 1.5.2025)
GeltungsbereichAlle Arbeitnehmer:innen in Hotel, Gastronomie, Kaffeehäusern
Wochenarbeitszeit40 h Normalarbeitszeit
Durchrechnung möglichBis zu 52 Wochen mit Betriebsvereinbarung
Sonderzahlungen13. & 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
Lehrlingsentschädigunglt. KV-Tabelle, valorisiert jährlich
Urlaub5 Wochen (30 Werktage / 25 Arbeitstage); 6 Wochen nach 25 Dienstjahren
Dienstjubiläum5 Jahre: 50 % höhere Sondervergütungen (ab 1.5.2025)

7. Jugendliche & Lehrlinge (KJBG)

Mindestalter15 Jahre (Schulpflicht erfüllt)
Max. Tagesarbeitszeit8 h
Max. Wochenarbeitszeit40 h
Tägliche Ruhezeit12 h – keine Verkürzung zulässig
Nachtarbeitgrundsätzlich verboten zwischen 20:00 und 06:00 (Ausnahmen Gastronomie ab 16 J. bis 23:00)
Sonntagsarbeitverboten – Ausnahme Gastronomie: 2× pro Monat zulässig
Wochenruhe43 h zusammenhängend, davon einschl. Wochenende
Ruhepausemin. 30 min nach 4,5 h Arbeit

8. Mutterschutz (MSchG)

MeldepflichtSchwangerschaft schriftlich melden – ab Meldung Kündigungsschutz
Beschäftigungsverbot8 Wochen vor & 8 Wochen nach Geburt (Frühgeburt: 12 Wochen nach)
Max. Arbeitszeit Schwangerschaft9 h / Tag · 40 h / Woche
Verbotene TätigkeitenHeben > 5 kg dauernd / > 10 kg gelegentlich, Hitze, Nässe, längeres Stehen ab 20. Woche
Nachtarbeitverboten zwischen 20:00 und 06:00 (Ausnahme Gastronomie bis 22:00 mit Bewilligung)
Stillzeitbezahlte Stillpause: 45 min/Tag bzw. 2 × 45 min bei > 8 h Arbeit
Kündigungsschutzbis 4 Monate nach Entbindung (bei Karenz bis 4 Wochen nach Karenzende)

9. Trinkgeld & Lohnabrechnung

Trinkgeld-Pauschale (Steuer)lt. § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG sozialversicherungsfrei nach Bundesländer-Pauschalen
Pauschale Wien Service€ 64,40 / Monat (Wert 2025) sv-pflichtig pauschal
Mindestlohn KVlt. KV-Lohntabelle Lohngruppe je nach Funktion (z.B. Kellner, Koch, Hilfskraft)
Auszahlungszeitpunktspätestens am Ende des Kalendermonats (KV)
Lohnzettelverpflichtend (§ 78 EStG)

10. Lebensmittelhygiene & Schulungen

HACCPEigenkontrollsystem verpflichtend (LMHV, VO (EG) 852/2004)
Personalhygiene-Schulungverpflichtend bei Einstellung, jährlich auffrischen
Allergeninformations-VOMitarbeiter müssen über 14 Hauptallergene informieren können
Belehrung nach § 43 IfSGin Deutschland; in Österreich Personalhygiene gem. LMHV-VO
Erste-Hilfe-Beauftragte1 Person je Schicht bei > 5 Mitarbeitern (§ 26 AStV)

Diese App kann diese Schulungsnachweise als Dokument verteilen und unterschreiben lassen – siehe Dokumentenmodul.

11. Aufzeichnungspflicht & DSGVO

Arbeitszeitaufzeichnung§ 26 AZG: täglich Beginn / Ende / Pausen je Arbeitnehmer:in
Aufbewahrung Arbeitszeit3 Jahre nach Ende des Aufzeichnungsjahres
Aufbewahrung Lohn/Buchhaltung§ 132 BAO: 7 Jahre
Aufbewahrung Personalaktebis 30 Jahre (Pensionsnachweise)
DSGVO-RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. b (Vertrag) + lit. c (gesetzl. Pflicht)
GPS-DatenDatenminimierung: nur zum Stempel-Event, keine fortlaufende Verfolgung
Betriebsratbei > 5 Mitarbeitern wählbar; Mitwirkung bei IT-Systemen (§ 96a ArbVG)

📚 Quellen (live in Chrome geöffnet)

Diese Übersicht ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die WKO, AK oder einen Rechtsanwalt / Steuerberater.